Alex Dreger

Die Auswanderung der Deutschen nach Russland
im Spiegel der deutschsprachigen Presse im Jahre 1763

Alex Dreger
Diplom-Historiker
Ausbildungs- und Forschungszentrum ETHNOS e. V.
Speckestr. 19, 44357 Dortmund, Germany

Abstract

Während des Siebenjährigen Krieges wurde Deutschland zum Hauptkriegsschauplatz. Russland zog sich nach dem Tod der Imperatorin Elisabeth noch im Jahre 1762 aus dem Krieg zurück. Die kurze Regierungszeit des legitimen Nachfolgers Peter III. endete mit dem durch seine Ehefrau Katharina organisierten Umsturz und mit dem gewaltsamen Tod des Imperators. Im Gegensatz zum Enkel des ersten russischen Imperators hatte die neue Machthaberin überhaupt keinen rechtlichen Anspruch auf den Thron Russlands. Das war allen bewusst, aber Katharina II. nutzte jede Möglichkeit, die auch nur in geringem Umfang ihre Machtstellung stärken konnte. Sie setzte Strategien ein, die man heutzutage als Öffentlichkeitsarbeit bezeichnen würde.
In der “Sankt Petersburgischen Zeitung“ wurden unter anderem alle offiziellen Bekanntmachungen veröffentlicht. Auch der berühmte Ukas Katharinas II., der die Ausländer nach Russland einlud, erschien für die Öffentlichkeit zuerst in diesem Blatt. Die Einladung galt für alle Völker Europas. Und tatsächlich, es kamen Serben, Griechen, Bulgaren nach Russland und gründeten ihre Kolonien. Deren Siedlungen befanden sich auf dem Gebiet des nach dem Russisch-Türkischen Krieg 1768 bis 1774 geschaffenen Neurussland.

Stichwörter: Sankt Petersburgische Zeitung, Katharina II., Ukas, Neurussland, Russisch-Türkische Kriege, deutsche Siedlungen

Das Jahr 1763 brachte den lang ersehnten Frieden für Mitteleuropa. Der Siebenjährige Krieg, dieser „Weltkrieg des XVIII. Jahrhunderts“, ging in diesem Jahr für den europäischen Kontinent zu Ende. Die verfeindeten Nationen zogen ihre Truppen in die Kasernen. Zurück blieben verbrannte Städte und Dörfer, brachliegende Felder und Hunderttausende Opfer des Krieges. Das Heilige Römische Reich deutscher Nation wurde zum Hauptkriegsschauplatz, wo sich bekämpfende Truppen der deutschen Staaten aktiv durch die Heere von Frankreich, Großbritannien, Russland und Schweden unterstützt wurden. Entsprechend hoch waren die menschlichen und materiellen Verluste in den betroffenen Gebieten.

Russland zog sich nach dem Tod der Imperatorin Elisabeth noch im Jahre 1762 aus dem Krieg zurück. Die kurze Regierungszeit des legitimen Nachfolgers Peter III. endete mit dem durch seine Ehefrau Katharina organisierten Umsturz und mit dem gewaltsamen Tod des Imperators. Im Gegensatz zum Enkel des ersten russischen Imperators hatte die neue Machthaberin überhaupt keinen rechtlichen Anspruch auf den Thron Russlands. Das war allen bewusst, aber Katharina II. nutzte jede Möglichkeit, die auch nur in geringem Umfang ihre Machtstellung stärken konnte. Sie setzte Strategien ein, die man heutzutage als Öffentlichkeitsarbeit bezeichnen würde.

Noch als Großfürstin pflegte sie das Image der klugen und gebildeten Frau. Aber mit der Thronbesteigung nahm Katharinas Selbstdarstellung ganz andere Maßstäbe an. Sie wollte sich als eifrigste Anhängerin der aufgeklärten Monarchie präsentieren, was ihr mit der Unterstützung der französischen Enzyklopädisten für die erste Zeit auch recht gut gelang. Eine sehr wichtige Rolle bei der Verherrlichung der Imperatorin spielte sowohl die russische als auch die ausländische Presse, die ausführlich über die zahlreichen Aktivitäten Katharinas II. berichteten. So entstand das Bild einer tatkräftigen Herrscherin, die sich nahezu pausenlos um das Wohl ihrer Untertanen kümmerte.

Tatsächlich waren einige Projekte von vornherein reine Augenwischerei. Viele andere Vorhaben erwiesen sich als Flop, weil die hochgesteckten Ziele realitätsfern waren. Manche Ansinnen wurden jedoch mit großen Mengen Schweiß und Blut durch die Energie der fähigen Mitstreiter der Imperatorin Wirklichkeit – zum Ruhm von Katharina der Großen.

Ein solches Unternehmen war ohne Zweifel die berühmte Einladung der Ausländer nach Russland. Die Notwendigkeit dieses Schrittes für das damals wie heute flächenmäßig größte Land der Welt liegt auf der Hand. Für den Moskauer Staat war es übrigens kein Novum, sondern eine lange Tradition, die den unaufhaltsamen Aufstieg eines der vielen unbedeutenden Fürstentümer der nordöstlichen Rus ermöglicht hatte. Der entsprechende Ukas der Imperatorin ist bemerkenswert, vor allem im Zusammenhang mit dem weitverbreiteten Mythos, wonach die Geschichte der Deutschen in Russland erst ab diesem Zeitpunkt anfing. Betrachtet man die Tatsache, dass einige deutsche Adelsgeschlechter wie das Geschlecht derer von Mengden im Jahre 1762 auf eine jahrhundertelange Familiengeschichte im Dienst der russischen Monarchen zurückblicken konnten, braucht man diese These nicht weiter ernsthaft zu besprechen.

Viel interessanter ist es, wie Zeitzeugen den Ukas und seine Folgen wahrnahmen. Dies dokumentiert die deutschsprachige Presse des Jahres 1763. Und zwar aus ganz bestimmten Gründen. Deutsch etablierte sich damals in Russland als die Sprache der Wissenschaft. Nicht zuletzt war diese Tatsache dem Umstand zu verdanken, dass die im Jahre 1724 gegründete russische Akademie der Wissenschaften und Kunst sehr stark durch Wissenschaftler deutscher Abstammung geprägt wurde. Erster Präsident der Akademie wurde der in Moskau geborene Leibarzt Peters des Großen L. L. Blumentrost.

Die erste akademische Zeitung erschien im Jahre 1727. Weil sie sowohl auf russische als auch auf internationale Leserkreise ausgerichtet war und dabei auch die allgemeinen Nachrichten beinhalten sollte, rückten die Herausgeber vom üblichen Latein ab. Somit wurde Deutsch als Sprache der amtlichen Zeitung des Russischen Reiches auserwählt. In der “Sankt Petersburgischen Zeitung“ wurden unter anderem alle offiziellen Bekanntmachungen veröffentlicht. Auch der berühmte Ukas Katharinas II., der die Ausländer nach Russland einlud, erschien für die Öffentlichkeit zuerst in diesem Blatt. Und zwar am 14. Januar 1763 nach dem julianischen Kalender, was dem 25. Januar 1763 des gregorianischen Kalenders entspricht. Der Ukas wurde noch am 4. (15.) Dezember 1762 von der Kaiserin unterschrieben. Diese große Zeitspanne zwischen der Unterzeichnung und der Veröffentlichung – und damit dem Inkrafttreten – der Verordnung erklärt sich nicht nur durch die weihnachtlichen Feiertage. Der Ukas wurde in Moskau unterschrieben, wo sich Katharina II. und der Hof befanden, und musste erst zur Druckerei nach Sankt Petersburg gebracht werden.

Das erklärte Ziel des Ukas war, „die Zahl der Einwohner … so viel [wie] möglich zu vermehren“. Als Anlass für die Verordnung wurden Gesuche von Ausländern und der „eigenen Untertanen, die aus Rußland entwichen“ waren, um Erlaubnis, „sich in Unserem Reiche niederzulassen“, aufgeführt. Dann wurde der kaiserliche Wille verkündet, „nicht nur Leute von allerhand fremden Nationen, die sich in Rußland niederlassen wollen, die Juden ausgenommen …“, aufnehmen zu wollen, „sondern auch selbst Unsern eignen bis hierher aus ihrem Vaterlande entwichenen Untertanen“ „mit Unsrer gewöhnlichen kaiserlichen Huld“ Zugang zu gewähren.

Selbstverständlich hätte die Verordnung ohne ihre Verbreitung durch die ausländische Presse kaum Wirkung gezeigt. Und hier treten seltsame Erkenntnisse ans Licht. Weil die Nachricht in deutscher Sprache publiziert wurde, wäre es logisch gewesen, dass der Ukas sich vor allem in den Medien der deutschen Ländern widergespiegelt hätte. Zur damaligen Zeit existierten im deutschen Sprachraum einige Dutzend Zeitungen. Manche von ihnen hatten eher lokalen Charakter. Einige Blätter widmeten sich der Philosophie oder waren eine Art literarische Zeitungen. Darin suchte man vergebens nach internationalen Nachrichten.

Es gab aber auch solide Zeitungen, die sich sehr wohl mit dem politischen Geschehen im In- und Ausland beschäftigten. Eine davon war die Augspurgische Ordinari-Post-Zeitung, die seit dem Jahre 1686 erschien. Das Hauptthema am Anfang des Jahres 1763 war das Ende des Siebenjährigen Krieges und die damit verbundenen Friedensgespräche und Friedensabschlüsse. Etwas später kamen dazu die Nachrichten aus Kurland, wo Graf Ernst Johann von Biron sich nach seiner Rückkehr aus der Verbannung mit russischer Unterstützung wieder auf dem herzoglichen Thron in Mitau behauptete. Weil der bayrische Hof den seit 1758 in Kurland regierenden Karl von Sachsen für den rechtmäßigen Herzog hielt, führte dies zwangsläufig zur Steigerung des öffentlichen Interesses an den Ereignissen in Russland. So erfuhr der Leser im Frühling 1763 die Affäre von General Horvath, der als Gouverneur die menschenarme Gegend um die Festung St. Elisabeth in der Ukraine mit Ausländern (überwiegend Serben) besiedeln sollte. Für jeden neuen Bauern sollte er 12 Rubel bekommen. Der General meldete, dass das Unternehmen geglückt sei, und erhielt dafür bis zu 50.000 Rubel Belohnung. Die Überprüfung ergab aber, dass „Herr Horvath diese Heiden bloß mit Russen besetzt hat“, die entgegen „der weisen Willensmeynung Ihrer Kaiserlichen Majestät“ als Sklaven behandelt wurden. Diese vom 4. Februar aus Moskau stammende Nachricht endete mit dem Hinweis, dass der General in Kürze verhaftet werden sollte.

In der Ausgabe vom 6. Juli 1763 stand die Meldung, wonach der Marquis von Silvia seinen Abschied vom kaiserlichen Hof in Moskau nehme. Extra wurde erwähnt, dass der Marquis ein Geschenk im Wert von 3000 Rubeln erhalten habe und derjenige sei, „welcher den edlen Character der Rußischen Monarchin in dem Mercure de France und andern periodischen Schriften so vortrefflich geschildert hat“.

Schließlich veröffentlichte die Zeitung am 29. Juli 1763 den Ukas der Imperatorin Katharina II. vom 17. (28.) Juni 1763 über Menschen „mit seltsamen und ausschweifenden Gedanken über die Sachen, die ihnen nichts angehen, und von welchen sie keinen rechten Begriff oder zuverläßige Erkenntniß haben“. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass von vielen offiziellen Mitteilungen des russischen kaiserlichen Hofes in diesem Jahr nur dieser Ukas vollständig abgedruckt wurde. Darin findet man keine Namen, dafür aber viele Andeutungen und unverblümte Drohungen. Für Außenstehende stellt der Inhalt der Verordnung ein Rätsel dar. Aber die Zeitgenossen verstanden sehr wohl, dass es hier um die vielen Gerüchte um das Privatleben der Kaiserin Katharina II. ging, die die gekränkte Herrscherin mit den Drohungen zu unterbinden versuchte.

Man merkt schnell, dass die Augspurgische Ordinari-Post-Zeitung im Jahre 1763 eher kritische Positionen bezog – sowohl gegenüber der Kaiserin von Russland selbst als auch gegenüber der Außen- und Innenpolitik des Russischen Reiches.

Ganz anders sah es mit der Erlanger Realzeitung aus. Das damals noch selbstständige Fürstentum Ansbach gehörte Christian Friedrich Karl Alexander von Brandenburg-Ansbach aus dem Hause Hohenzollern. Die sorgfältig gepflegten, guten Beziehungen der preußischen Hohenzollern zu den russischen Herrschern nach dem Siebenjährigen Krieg bestimmten auch das Verhältnis der Fürsten der hohenzollerischen Nebenlinien zur Kaiserin Katharina II. Entsprechend positiv wurde die russische Monarchin in der Erlanger Realzeitung dargestellt. Diese Zeitung wurde 1741 gegründet und hatte im Jahre 1763 eine für die damalige Zeit bedeutende Auflage. Die Nachrichten aus Russland spielten eine große Rolle in der Berichterstattung und waren entweder auf der ersten Seite platziert (wenn es keine Meldungen vom kaiserlichen Hof in Wien gab) oder direkt danach. Dabei fällt die ausgesprochen freundliche Einstellung zur russischen Monarchie auf.

So berichtet Ausgabe Nummer 12 vom 12. Januar 1763, Frankreich und Spanien wollten den Kaisertitel von Katharina II. nicht anerkennen. Und etwas weiter informierte ein recht großer Artikel den Leser über das Land Russland.

Das Thema wurde noch einmal in der Ausgabe 95 vom 30. November 1763 aufgegriffen. Der erste Bericht erzählte von der schier unendlichen Größe Russlands, seinen Reichtümern und den Möglichkeiten, die einem tüchtigen Mann dort gegeben seien. Viel Lob erntete die Monarchin – genauso wie im zweiten Artikel, in dem es um die Gründung einer Schule und eines Heimes für Waisenkinder in Sankt Petersburg ging. Das recht gute Gehalt der Lehrer in Höhe von 200 Rubel pro anno wurde hervorgehoben.

Deswegen ist es kaum verwunderlich, dass die Einladung an Ausländer auch in der Erlanger Realzeitung zu finden war. In der Ausgabe 17 vom 2. März 1763 wurde der entsprechende Ukas veröffentlicht. Spätestens ab diesem Zeitpunkt kann man von Bewerbungsaktivitäten in Deutschland sprechen. Im Laufe des Jahres wurden diese Aktivitäten fortgesetzt, was die zwei Ausgaben der Erlanger Realzeitung bestätigen.

In einem kurzen Artikel in der Ausgabe 69 vom 31. August 1763 geht es in den Nachrichten aus Sankt Petersburg um die kaiserliche Verordnung, nach der „alle Fremde, welche, um sich in Rußland niederzulassen, ihre Reise hieher unternommen haben, bey ihrer Ankunft allhier in einem gewissen Gasthause abtretten, und das selbst 14 Tage ohne Entgeld freyes Quartier haben sollen“. Das Zollamt sollte die Ankömmlinge über diese Verordnung informieren.

Dieser Artikel war beinahe wortgleich mit einem Beitrag in der Sankt Petersburgischen Zeitung vom 15. (26.) Juli 1763. Der einzige wesentliche Unterschied bestand in der Angabe der Adresse des „gewissen Gasthauses“, die lautete: „im Dalmanischen Hause in der Million-Straße“, was für den Verfasser des Artikels in Erlangen wahrscheinlich nicht relevant war. Dies lässt den Schluss zu, dass zwischen der Erlanger Realzeitung und der Sankt Petersburgischen Zeitung ein reger Informationsaustausch stattfand.

Noch mehr über Russland konnte der Leser in der Ausgabe 82 vom 15. Oktober 1763 erfahren. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass gleichzeitig mehrere Nachrichten aus dem Russischen Reich veröffentlicht wurden. Einige von ihnen sind als Imagepflege der aufgeklärten Monarchin zu verstehen. Besonders betrifft das die Meldungen über die Einladung des Mitglieds der französischen Akademie der Wissenschaften Dupleix – als Erzieher des Großfürsten Paul Petrowitsch – und über den Bau „eines prächtigen Findelhauses“, wie es „in vielen Orten Deutschlandes“ auch „nöthig wäre“. Die anderen Nachrichten unterstrichen die Rolle der Deutschen in Russland. So wurde über die Ernennung des Sohnes des Feldmarschalls Münnich zum Chef der Kommission, die sich mit den Finanzen des Reiches beschäftigen sollte, berichtet. Dabei wurde um die Siedler geworben:

In den ungeheuren Russischen Staaten, da ganze Gegenden noch unbebaut liegen, ist freylich noch Platz für viele tausend auswärtige Familien, und ganze Colonien, sonderlich für die, so mit Feldbau, Viehzucht, der Landwirtschaft, mit Künsten und Handwerkern umzugehen geschickt sind, als in welchem allen die Russen noch sehr unwissend sind. Peter, der Grosse, (schreibt Hr. Pr. Achenwall) zog Leute von allen möglichen Profeßionen, bis auf den Bierbrauer und Schäfer ins Land. Die Russen verstunden weder mit dem Spinnrade umzugehen noch Butter zu machen, noch Heckerling mit Vortheil zu schneiden u.s.w.

Selbstverständlich handelte es sich dabei um starke Übertreibungen, die aber dem gleichen Ziel dienten wie die Hauptnachricht dieser Zeitungsausgabe: Die Kaiserin hatte „... in einer öffentlichen Declaration allen Ausländern unter sehr vorteilhaften Bedingnissen, und gewissen Frey Jahren erlaubt, in allen Gouvernements, wo es einem gefällig ist, sich einzeln oder in ganzen Familien und Colonien häußlich niederzulassen.
Zu dem Ende ist in Petersburg eine Tutel-Canzley errichtet worden. Die Ausländer müssen sich daselbst, und in den andern Grenz-Städten des Reichs, eines ieden Bequemlichkeit bey den Gouverneurs, oder den vornehmsten Stadt-Befehlshabern bey ihrer Ankunft melden; welche die Reise-Unkosten nicht bestreiten können, sollen sich an die Rußischen Minister und Residenten an auswärtigen Höfen wenden, welche sie auf der Kaiserin Unkosten ohne Anstand nach Rußland schicken, und mit Reise-Geld versehen sollen. Bey dem Rußischen Gesandten zu Regensburg Hn. von Simolin haben sich dahero schon viele gemeldet, und Reise-Geld erhalten. Den angekommenen wird freyes Religions-Exercitium, nöthiger Vorschub zum Anbau und Manufacturen u. auch Erlaubniß, unter gewissen Bedingnissen Rußland zu verlassen, ertheilet“.

Wie das Zitat zeigt, wurden innerhalb eines Jahres die Bedingungen für die Einreisewilligen präzisiert und bürokratische Strukturen zur Aufnahme der Einwanderer geschaffen. Die Einladung blieb also nicht ohne Folgen: Bereits im ersten Jahr fuhren einige Deutsche nach Russland. Dabei handelte es sich im Beitrag der Erlanger Realzeitung um die stark verkürzte und etwas abgeänderte Version des wesentlich größeren Artikels (fünf Seiten lang) im Anhang der Sankt Petersburgischen Zeitung vom 26. August (6. September) 1763, in dem sowohl die Rechte und Pflichten der Einwanderer als auch die Leistungen des russischen Staates aufgeführt waren.

Im Vorhinein der kaiserlichen Erklärung wurde jedoch eine wichtige Bekanntmachung gedruckt, wonach die neu geschaffene Tutel (= Vormundschaft)-Kanzlei unter die Leitung von Graf Grigorij Orlow gestellt wurde, der ihr Präsident geworden war. Die Beauftragung des im Zenit seiner Macht befindendlichen Favoriten konnte als Zeichen gewertet werden, welch große Bedeutung das Vorhaben in den Augen Katharinas II. hatte.

Die Erklärung selbst wurde „zur bessern Erörterung“ der Verordnung publiziert und bestand aus sieben Paragrafen:
1. Allen Ausländern wurde erlaubt, nach Russland zu kommen und sich in allen Gouvernements niederzulassen.
2. Sie durften sich nach der Ankunft sowohl in der Tutel-Kanzlei als auch in den Grenzstädten bei den Gouverneuren oder Stadtoberhäuptern anmelden.
3. Einwanderer ohne eigene Geldmittel konnten bei den diplomatischen Vertretungen Russlands im Ausland das nötige Reisegeld erhalten.
4. Die Ankömmlinge bekamen das Recht der freien Standeswahl. Sie durften sich entweder bei den Zünften oder Kaufmannschaften in der Stadt ihrer Wahl einschreiben oder „auf freyem und nutzbarem Grunde und Boden in ganzen Colonien und Landflecken zum Ackerbau oder zu allerley andern nützlichen Gewerben sich nieder[…]lassen“. Die verfügbaren Ländereien waren in einem beigefügten Register aufgeführt, das aber von Anfang an als vorläufig galt. Sollten die Kolonisten „mehrere weitläuftige Gegenden und allerley Ländereyen“ finden, die unbesiedelt waren, so war ihnen die Niederlassung ausdrücklich gestattet.
5. Alle neuen Bewohner des Russischen Reiches waren aufgefordert, nach der Anmeldung „nach eines jeden Religions-Ritu den Eid der Unterthänigkeit und Treue zu leisten“.
6. Den Ausländern, die sich im Land niedergelassen hatten, wurde „die freye Religions-Uebung, nach ihren Kirchen-Satzungen und Gebräuchen“ gewährt. In den Kolonien durften Kirchen und Glockentürme ohne Begrenzungen gebaut und die notwendige Zahl der Kirchenbediensteten eingestellt werden. Klosterbau und Missionierungsarbeit unter der christlichen Bevölkerung waren allerdings nicht erlaubt. Nur die Missionierung der Moslems im Russischen Reich und in den Grenzregionen wurde gestattet.

Die Neuankömmlinge sollten weder Abgaben zahlen noch irgendwelche Dienste leisten. Die Siedler in den Kolonien auf den bisher unbebauten Territorien sollten dreißig Jahre lang Steuer- und Abgabenfreiheit genießen. Die neuen Stadtbewohner in Sankt Petersburg, Moskau sowie in Livland, Estland, Ingermannland, Karelien und Finnland konnten sich auf fünf Freijahre freuen, die in allen anderen Städten auf zehn.

Unentschlossene bekamen nach ihrer Ankunft sechs Monaten lang freies Quartier. Die angekommenen Ausländer sollten, falls erforderlich, einen Vorschuss erhalten – besonders, wenn es um den Bau von Fabriken und Anlagen ging, „die bis jetzo in Rußland nicht errichtet gewesen“.

Auch zum Häuserbau, zur Anschaffung von Vieh, Instrumenten, Zubehör und Materialien waren Möglichkeit vorgesehen, Geld ohne Zinsen vorgeschossen zu bekommen. Die Rückzahlung sollte nicht eher als nach zehn Jahren beginnen – „in drei Jahren zu gleichen Theilen gerechnet“.

Den „etablirten ganzen Colonien oder Landeflecken“ sollte die „innere Verfassung der Jurisdiction nach ihrem eigenen Gutdünken“ überlassen werden, solange diese sich dem allgemeinen Zivilrecht unterwarfen. Zur Sicherheit der Kolonisten konnte nach ihrer Bitte ein „Vormunde oder Besorger“ mit „einer Salvegarde von Soldaten, die gute Mannszucht halten“, bestellt werden, bis die Siedler sich „mit den benachbarten Einwohnern bekannt machen“. Den neuen Bewohnern Russlands war gestattet, zollfrei sowohl eigenes Vermögen zum Eigengebrauch als auch Waren im Wert von 300 Rubel pro Familie einzuführen – allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie mindestens zehn Jahre in Russland blieben.

Die niedergelassenen Ausländer sollten „wider Willen weder [zum] Militair- noch Zivil-Dienst genommen werden“. Wenn sie sich aber freiwillig als Soldaten meldeten, sollte jeder einmalig außer dem üblichen Sold dreißig Rubel „Douceur-Geld“ bekommen.
Nach der Registrierung erhielten die Einwanderer Postgeld und das Recht auf die kostenlose Beförderung bis zum Bestimmungsort.
Die Hersteller der Waren, die „bis dato in Rußland nicht gewesen“, durften diese ohne jegliche Zollgebühren frei aus dem Ausland ausführen.
Den „Capitalisten, welche auf eigene Kosten in Rußland Fabriken, Manufakturen und Anlagen“ errichteten, wurde erlaubt, „erforderliche leibeigene Leute und Bauern zu erkaufen“.

Ferner war den Kolonisten zugestanden, abgabenfrei „Markt-Tage und Jahrmärkte anzustellen“:
7. Die Vergünstigungen sollten auch für die Kinder und Nachkommen der ersten Siedler gelten – mitsamt der Freijahre.
8. Nach Ausschöpfen der Freijahre sollten „alle in Rußland […] niedergelasse[nen] Ausländer“ „die gewöhnlichen und mit gar keiner Beschwerlichkeit verknüpften Abgifte“ entrichten.
9. Falls der Einwanderer doch aus Russland ausreisen sollte, wurde er verpflichtet, von dem in Russland erworbenen Vermögen ein Fünftel abzugeben, sofern er weniger als fünf Jahre im Land verbracht hatte. Alle, die länger geblieben waren, sollten den „Zehenden Pfenning“ entrichten.
10. „[Z]ur häuslichen Niederlassung nach Rußland Verlangen tragende Ausländer“, die „andere Conditiones und Privilegien zu gewinnen wünschen“, sollten sich an die Tutel-Kanzlei wenden.

Damit präzisierte die Kaiserin ihr Wohlwollen, das sie bereits in der Einladung an die Ausländer erklärt hatte. Noch konkreter wurde sie im „Register der noch unbesetzten und zur Bevölkerung bequemen Ländereien in Rußland“, das direkt nach der schon zitierten Erklärung im Anhang der Sankt Petersburger Zeitung gedruckt wurde. Es nannte ausführlich sowohl die zur Besiedlung vorgesehenen Gebieten als auch die genaue Menge des zur Verteilung bestimmten Landes:
1. „Im Tobolskischen Gouvernement unweit Tobolsk auf [der] Barabinschen Heide“...
2. „Im eben gedachten Gouvernement die zur Ust-Kümenogorschen Festung gehörigen Gegenden an den Strömen Uba, Ulba, Beresowka, Gluboka und an andern ... Flüssen“...
3. „Im Astrachanschen Gouvernement von Saratow an, aufwärts dem Wolga-Strom“ acht Landstücke und „dem Wolga-Strom niederwärts“ neun Landstücke. Insgesamt wurden in diesem Gouvernement „mehr als 70.000 Dessätinen Landes“ zur Kolonisation angeboten. Diese Fläche entsprach etwa 76.300 Hektar.
4. „Im Orenburgischen Gouvernement am Sakmara-Ströme vierzig Werste, und dem Sakmara-Strom 300 Werste von Orenburg bis an den Fluss Kanela“...
5. „Im Belogorodschen Gouvernement im Waluyschen Districte an den kleinen Flüßgen Schurawka, Derkul, Bitka und Oskol“...

Geografisch gesehen, befanden sich fast alle im Register aufgeführten Gebiete in den Grenzregionen des Russischen Reiches. Hier ist ganz deutlich zu erkennen, dass die Siedlungspolitik von Katharina II. sich klar an die Kolonisationstraditionen ihrer Vorgänger auf dem russischen Thron anlehnte. Die Kosaken sicherten im staatlichen Auftrag die Grenzen und bekamen dafür Land und zahlreiche Privilegien. Ganz ähnliche Aufgaben hatte auch die christliche Bevölkerung an der österreichischen Militärgrenze zum Osmanischen Reich. Im Falle Russlands sollte die verstärkte Kolonisation der kaum besiedelten Territorien zu deren schneller Erschließung führen. Die Einladung galt für alle Völker Europas. Und tatsächlich, es kamen Serben, Griechen, Bulgaren nach Russland und gründeten ihre Kolonien. Deren Siedlungen befanden sich auf dem Gebiet des nach dem Russisch-Türkischen Krieg 1768 bis 1774 geschaffenen Neurussland.

Aber zuerst wurden die im Register aufgeführten Länder in der Nähe von Saratow von den deutschen Bauern in Besitz genommen. In der Zeit zwischen 1763 und 1768 wurden dort 104 deutsche Siedlungen gegründet. Die Siedler stammten aus Hessen, Pfalz und Württemberg. Welche Gefahren dabei auf die Kolonisten lauerten, macht ein Artikel in der Sankt Petersburger Zeitung vom 19. (30.) März 1764 deutlich. Darin ging es um eine Gruppe von Kolonisten, die unter Leitung des Assessors Reis im Januar 1764 von Sankt Petersburg nach Saratow aufgebrochen waren und von denen keine Nachrichten kamen. Es wurde vermutet, dass die Siedler auf der Strecke zwischen Moskau und Saratow von Räubern überfallen und ermordet worden seien. Erst am 15. (26.) Februar kam ein Bericht, die Kolonisten seien „nicht nur alle glücklich daselbst angelangt“, sondern ihnen sei „auch auf der ganzen Reise von keinem Menschen das geringste Leid widerfahren“. Auch wenn der Verfasser des Artikels sich über unbegründete Gerüchte entsetzt zeigte, so wird deutlich, dass die Reise doch auch weniger erfreulich hätte enden können.

Die Wirkung der Einladung vom 4. (15.) Dezember 1762 lässt sich schon in der Presse des Jahres 1763 verfolgen. Damit begann zwar nicht die Geschichte der Deutschen in Russland, wohl aber die Geschichte der deutschen bäuerlichen Kolonisation der Weiten Russlands.